Arzt-Regreß-Versicherung

Mit den Auswirkungen der GKV-Gesundheitsreformen müssen Sie sich täglich auseinandersetzen. Aufgrund der Reformen ist eine weitere Zunahme der Individualregresse durch Überschreitung der Richtgrößen zu erwarten.

Bei Unwirtschaftlichkeit ärztlicher Leistungen werden Honorarkürzungen ausgesprochen. Bei Unwirtschaftlichkeit ärztlich verordneter Leistungen wird ein Regress angeordnet, der Arzt wird also schadensersatzpflichtig gemacht.

Die wirtschaftlichen Folgen eines Regresses, der vielleicht auch Sie treffen kann, können Sie nun durch eine Regressversicherung für Ärzte mildern.

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie von einer Kassenärztlichen Vereinigung oder von einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung regresspflichtig gemacht werden und zwar wegen

  • unwirtschaftlicher Verordnungsweise von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • unwirtschaftlicher Veranlassung von Sach-, Labor- und Röntgenleistungen sowie ähnlichen Leistungen durch Dritte
  • unwirtschaftliche Auftragsüberweisung zur Diagnostik und Therapie
  • fehlerhafte Berechnung des Datums der Niederkunft einer werdenden Mutter

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben natürlich Regressansprüche wegen wissentlich verursachter Unwirtschaftlichkeit und bewusster Überschreitung des Arznei- und Heilmittelbudgets.