Krankentagegeld

Ein Krankentagegeld wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte infolge Krankheit oder eines Unfalls einen Verdienst- oder Einkommensausfall hat. Daher kann diese Zusatzversicherung auch nur von Menschen abgeschlossen werden, die zu Erwerbszeiten ein entsprechendes Arbeitseinkommen erzielen. Die Höhe ist auf den maximalen Einkommensausfall maximiert.

Im Rahmen der gesetzlichen Lohnfortzahlung bekommt der Arbeitnehmer in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach wird das gesetzliche Krankentagegeld ausbezahlt. Dieses beträgt für gesetzlich Versicherte maximal 70% vom Brutto und nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens. Im Schnitt liegt es bei rund 60% des Bruttoeinkommens. Achtung: Bei Menschen mit einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist das ausbezahlte Krankentagegeld im Verhältnis noch niedriger!

Jeder gesetzlich versicherte Krankengeldempfänger muss auf dieses Ersatzeinkommen Sozialversicherungsprämien leisten. Die Versorgungslücke wird dadurch zusätzlich größer!

Es bleibt festzuhalten: Je höher das Einkommen, desto größer die Versorgungslücke. Diese Lücke ist um so größer, wenn das Einkommen des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Das private Krankentagegeld darf (gegebenenfalls zusammen mit dem gesetzlichen Tagegeld) allerdings nicht mehr als der monatliche Nettoverdienst zzgl. der Sozialabgaben für die Rentenversicherung ausmachen. Dabei darf der Beginn der Auszahlung von dem des gesetzlichen Krankentagegelds durchaus abweichen. Während des Lohnfortzahlungszeitraums ist eine Auszahlung des Krankentagegelds nicht möglich.