Berufshaftpflicht
Als Arzt oder Zahnarzt wissen Sie am besten: Kleine Ursachen haben oft eine große Wirkung! Die Gesetze sind eindeutig: Derjenige, der einem anderen durch sein Handeln oder Unterlassen schuldhaft einen Schaden zufügt, muß dafür in unbegrenzter Höhe haften und in vollem Umfang ersetzen.
Das ist für Sie als Mediziner ein existenzbedrohendes Risiko. Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützen. Laut Berufsordnung sind Sie zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es:
- zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
- berechtigten Ansprüchen nachzukommen,
- unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren
- im Falle eines Rechtsstreits den Prozeß zu führen und die Kosten zu tragen.
Ursachen für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder aus einem Behandlungsvertrag können beispielsweise Therapie- oder Diagnosefehler, eine falsche Medikation, ungenügende Patientenaufklärung oder die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (aus Besitz oder Betrieb der Praxis) sein.